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   VGH Bayern, 12.07.2007 - 15 ZB 06.3088   

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VGH Bayern, 12.07.2007 - 15 ZB 06.3088 (https://dejure.org/2007,82436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2007 - 15 ZB 06.3088 (https://dejure.org/2007,82436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 15 ZB 06.3088 (https://dejure.org/2007,82436)
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Der Grundstücksnachbar hat hiernach die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen (insbes. Lärm-) Belastungen durch zu- und abfahrende Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich, d.h. im Regelfall, als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = juris 6, 7; BayVGH, B.v. 9.2.2004 - 14 CS 03.2977 - juris Rn. 16; B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; B.v. 13.3.2014 - 15 ZB 13.1017 - juris Rn. 14; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 20.7.1995 - 3 S 3538/94 - NVwZ-RR 1996, 254 = juris Rn. 8; B.v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 = juris Rn. 10; vgl. Seite 103 der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. Aufl. 2007).
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Der Grundstücksnachbar hat deshalb die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Belastungen durch Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs auch nachts grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BayVGH, B. v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15 m. w. N.; B. v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; BVerwG, B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.).
  • VG Ansbach, 14.01.2022 - AN 3 S 21.02157

    Erfolgloser Eilantrag in baurechtlichen Nachbarstreit gegen Baugenehmigung für

    Der Grundstücksnachbar hat deshalb die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Wohnbauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Belastungen durch Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs auch nachts grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 - NVwZ 2003, 1516 = juris Rn. 6 f.).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 15 CS 10.982

    Garagen und Stellplätze im rückwärtigen Ruhebereich; Einfügen nach dem Maß der

    Vielmehr hat der Senat ebenfalls wiederholt darauf hingewiesen, dass Garagen und Stellplätze gerade im rückwärtigen Gartenbereich häufig rechtlich bedenklich sind (vgl. etwa Beschluss vom 12. Juli 2007 Az. 15 ZB 06.3088; vom 15.9.2008 a.a.O.; ebenso BVerwG vom 7.12.2000 NVwZ 2001, 813).
  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Demgemäß begegnen Garagen und Stellplätze in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen hinter Wohnhäusern dann rechtlichen Bedenken, wenn der Nachbar infolge der Anordnung von Garagen und Stellplätzen im rückwärtigen Gartenbereich unzumutbaren Störungen durch nächtlichen Lärm ausgesetzt wird und nach Lage und Zuschnitt des Baugrundstücks eine Konzentration von Garagen und Stellplätzen im rückwärtigen Ruhebereich vermieden werden könnte (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2010 - 15 CS 10.982 - juris; B. v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris; BVerwG, U. v. 12.7.2000 - 4 C 3/00 - NVwZ 2001, 813 ff.).
  • VG Würzburg, 25.07.2017 - W 4 K 16.936

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch offene Doppelparker in

    Soweit es bei dieser Betrachtung auf die Frage der Zumutbarkeit der im Zusammenhang mit der Nutzung von Stellplätzen und Garagen auftretenden Lärmimmissionen ankommt, kann hierbei jedoch nicht schematisch auf die Einhaltung bzw. Überschreitung der Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - abgestellt werden, schon allein um Wertungswidersprüche zu § 12 Abs. 2 BauNVO zu vermeiden (BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/12 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - juris Rn. 15; VG Hamburg, B.v. 13.11.2015 - 9 E 2858/15 - juris Rn. 44 m.w.N.; Würfel, in: Simon/Busse, Bayer. Bauordnung, 124. Ergänzungslieferung Januar 2017, Art. 47 Rn. 237, 252).
  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 15 CS 12.23

    Nachbarrechtsklage; Gebot der Rücksichtnahme; Garagen und Stellplätze; keine

    Soweit die Antragsteller eine immissionsschutzfachliche Stellungnahme zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm vermissen, ist in der Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen worden, dass für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, nicht eine schematische Orientierung an der TA Lärm; insbesondere kann das Spitzenpegelkriterium auf nach § 12 Abs. 1 BauNVO zulässige Parkplätze im unbeplanten Innenbereich nicht ohne weiteres angewendet werden (vgl. BayVGH vom 12.7.2007 Az. 15 ZB 06.3088).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 15 CS 12.2425

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses; fehlendes

    Soweit sich aus dem vorliegenden Lärmgutachten eine Überschreitung des nächtlichen Immissionsrichtwerts nach Nr. 6.1 TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet ergibt, ist in der Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen worden, dass für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, nicht eine schematische Orientierung an der TA Lärm (vgl. BayVGH vom 12.7.2007 Az. 15 ZB 06.3088).
  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

    Der Grundstücksnachbar hat deshalb die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Bauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Immissionen der zu- und abfahrenden Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 -juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS16.1417 - juris Rn. 17; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2).
  • VG Regensburg, 22.06.2016 - RO 7 S 16.814

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zum Neubau von zwei

    Demgemäß begegnen Garagen und Stellplätze in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen hinter Wohnhäusern dann rechtlichen Bedenken, wenn der Nachbar infolge der Anordnung von Garagen und Stellplätzen im rückwärtigen Gartenbereich unzumutbaren Störungen durch nächtlichen Lärm ausgesetzt wird und nach Lage und Zuschnitt des Baugrundstücks eine Konzentration von Garagen und Stellplätzen im rückwärtigen Ruhebereich vermieden werden könnte (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2010 - Az. 15 CS 10.982, B. v. 12.7.2007 - Az. 15 ZB 06.3088; BVerwG, U. v. 12.7.2000 - Az. 4 C 3/00).
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 CS 12.1147

    Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter; Baueinstellung; Teilbarkeit einer

  • VG München, 01.03.2016 - M 8 SN 15.4049

    Erfolgreicher Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung einer

  • VG Ansbach, 05.06.2019 - AN 9 K 18.01464

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes

  • VG Ansbach, 13.11.2013 - AN 9 K 12.02335

    Stellplätze; Festsetzung einer Grünfläche; Rücksichtnahmegebot; Befreiung

  • VG Regensburg, 15.11.2012 - RO 2 K 12.1275

    Keine Verletzung des Gebietsgewährleistungsanspruchs und des Rücksichtnahmegebots

  • VG München, 27.04.2015 - M 8 K 13.1019

    Nachbarklage wegen Emissionen durch Stellplätze

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 4 S 12.163

    Nachbarrechtsbehelf; Anordnung von neun Carports im rückwärtigen

  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 15 ZB 09.134

    Vorbescheid; Bestimmtheit; Regelungsdichte; Garagen im rückwärtigen Bereich

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